Erstattung der Umsatzsteuer bei Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck
Du hast deinen Wohnsitz im Ausland (außerhalb der EU) und möchtest die bei thomann.de bestellten Waren selbst ausführen? Kein Problem! Wir können dir die Umsatzsteuer, die bei deiner Thomann Bestellung in Rechnung gestellt wurde, wieder erstatten.
Bitte beachte zuvor folgende Hinweise:
- Es liegt keine persönliche Ausfuhr vor, wenn die Ware durch ein Transportunternehmen wie einen Fahrer, Bahn, Post oder Ähnliches versendet wird oder die Ware nicht im üblichen Reisegepäck befördert wird, sondern beispielsweise per Spedition oder per Frachtunternehmen zum Zielort transportiert wird. In solchen Fällen kontaktiere uns bitte direkt, um den erforderlichen Ablauf zu besprechen: export@thomann.de
- Die Ausfuhr muss innerhalb von 3 Monaten nach Kaufabschluss erfolgen.
- Die Rechnungsadresse im Drittland muss mit dem Wohnsitz des Ausführenden übereinstimmen und dies muss belegbar sein (Reisepass, Personalausweis etc.)
- Bitte beachte, dass der Zoll ein Abstempeln der Rechnung auch verweigern kann.
Deine Rechnungsanschrift auf der Thomann Bestellung muss mit deiner Wohnanschrift im Drittland übereinstimmen - Lieferanschrift ist deine vorübergehende Adresse in Deutschland. Bitte achte schon beim Bestellvorgang darauf, alle Angaben korrekt zu hinterlegen.
Wenn du innerhalb von 3 Monaten mit der neu gekauften Ware aus Deutschland ausreist, kannst du am Zoll die Thomann-Rechnung abstempeln lassen, um die gezahlte Mehrwertsteuer zurückzubekommen.
Nach Vorlage einer vom Zoll abgestempelten Rechnung (per Post, PDF ist nicht ausreichend) sind wir dann in der Lage, die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.
Bitte sende uns das Originaldokument (vom Zoll abgestempelte Rechnung von Thomann) per Post an folgende Adresse:
Thomann GmbH
Buchhaltung
Hans-Thomann-Str. 1
D-96138 Burgebrach
Wir veranlassen dann die Erstattung.
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