Straßenmusik – was muss ich beachten? Vorschriften, Regeln und Co.

Fröhlicher Ritt auf dem Amtsschimmel: Ein Ausflug in die Vorschriften für Straßenmusiker in Deutschland.
Straßenmusik
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Mit eurer Darbietung auf der Straße könnt ihr Passanten zwar viel Freude bereiten, aber einfach auspacken und drauflos jammen? Vergesst es. Die Zeiten sind vorbei, das funktioniert – vielleicht noch in den Metropolen – so nicht mehr. Zunächst müsst ihr einige Vorschriften beachten. Und die sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Noch schlimmer: Manchmal sogar von einem Stadtteil zum anderen. Vor allem die Großstädte haben ihre speziellen Vorgaben … ⚠

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Rechtliche Grundlagen der Straßenmusik – ein bisschen Bürokratie muss sein?

Der grundlegende Unterschied zu den ehemals weniger reglementierten Zeiten ist, dass Straßenmusiker sich seit etwa fünf Jahren in zahlreichen Städten beim Ordnungsamt eine Genehmigung einholen müssen. Die beiden wichtigsten Gesetze sind das Lärmschutzgesetz und das Straßengesetz. Eine Sondergenehmigung nach dem Lärmschutzgesetz ist nicht nötig. Man darf nur eben nicht zu laut – in den allermeisten Fällen also nicht mit Verstärker oder Jericho-Trompeten – spielen. Der nächst bürokratische Punkt ist wichtiger: Stellt man etwas wie die Gitarre oder das Case auf dem „Straßenland“ ab, wozu auch die Fußgängerzone oder die U-Bahn-Station gehören, benötigt man dafür die besagte Genehmigung. Eine solche Sondergenehmigung kostet Geld. Ihr begebt euch also früh morgens in das Zimmer beim Ordnungsamt und zahlt erstmal, bevor überhaupt der erste Ton erklingen darf – und das täglich neu! Schauen wir auf ein paar Beispiele

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Straßenmusik in Hamburg

Seit Anfang 2017 hat der Bezirk Hamburg-Mitte seine hanseatischen Zügel für Straßenmusiker spürbar angezogen. In einigen Bereichen wie der Einkaufsmeile und in der angrenzenden Straße Lange Mühren dürfen Musiker nur noch mit einer Genehmigung vom Bezirksamt auftreten. Dafür verpflichten die Musiker sich, einige Vorschriften einzuhalten. Verstärker sind verboten, spätestens alle 30 Minuten müsst ihr weiterziehen. Und es dürfen keine lauten Blasinstrumente verwendet werden. Etwas schwammig ist dieser Passus: Ihr dürft euch zwar mit Geld honorieren lassen, die Passanten aber weder zum Spenden auffordern, noch aktiv Geld einsammeln. Mit dem Rathausmarkt, am Reesendamm und den Alsterarkaden gibt es übrigens sogar Bereiche, in denen ein Musikverbot herrscht.

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Vorschriften zur Straßenmusik in Berlin

Schon 2016 geisterte der Fall von Elen Wendt durch die Presse. Die damals 26-Jährige hatte am Alex einen Verstärker und das Gitarren-Case auf die Straße gestellt, mehrmals und natürlich ohne vorher eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen. Das Resultat, nachdem sie die immer wieder verhängten Ordnungsgelder nicht beglich: Sie sollte per richterlichem Beschluss 1.000 Euro Bußgeld zahlen. Aber Elen ist gut im Ignorieren und sieht das gemeinsam mit ihrem Anwalt irgendwie ganz anders.

Ach: In Berlin-Mitte darf man nicht länger als eine halbe Stunde am Platz bleiben und muss mindestens 20 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung einhalten.



Straßenmusik machen in München

Ehre und Fluch zugleich ist der Umgang mit Street-Musikern in der bayrischen Hauptstadt München. Hier muss man sogar ein spezielles Casting bestehen. War man erfolgreich, benötigt man noch eine Genehmigung. Die kostet 10 Euro und dabei werden in der Großstadt von diesen Lizenzen gerade mal 10 Stück täglich ausgegeben – fünf für den Vormittag, fünf für den Nachmittag, wodurch sich die Spielzeit halbiert. Aber immerhin, in München darf man eine Stunde am selben Platz bleiben. Und dann beginnt die Liste mit den Instrumenten, die „nicht genehmigungsfähig“ sind. Ohne Worte.

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Straßenmusik-Regeln in Köln

Die unbestrittene deutsche Hochburg der Straßenmusik ist Köln. Die Street-Music gehört hier zum Straßenbild wie in kaum einer anderen Stadt. Nach vielem Hin und Her hat die eigentlich weltoffene und tolerante Stadt Anfang 2018 den Straßenmusikern den Saft abgestellt. Amps sind im gesamten Stadtgebiet verboten. Genau definiert wird in der Kölner Stadtverordnung übrigens auch, dass Musik nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden darf. Also rechtzeitig anfangen; die zweite halbe Stunde naht bestimmt. Wer gegen diese – und weitere – Vorgaben verstößt, kann schon mal einen 35-Euro-Schein für das Bußgeld aus der Tasche holen.

 



Auf der Straße Musik machen in Darmstadt

Darmstadt hat im Jahr 2014 die Vorschriften für Straßenmusik geändert. Und zwar – Achtung festhalten (!) – in der „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Rechtsgrundlage ist § 8 der Präventionskonvention. Dort heißt es, dass Darbietungen in der Fußgängerzone nur mit Sondernutzungserlaubnis in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr gestattet sind. Ausgestellt wird die Erlaubnis jeweils für einen Tag. Und pro Tag gibt es davon maximal fünf Stück. Ach ja, das Ding kostet 5 Euro Bearbeitungsgebühr. Von der Webseite des Bürger- und Ordnungsamtes könnt ihr euch den Antrag als PDF runterladen. Spaß macht auch die Frage auf dem Formular: „Werden Musikinstrumente benutzt?“ Ja, was soll ich sagen? Nein, ich nutze kein Musikinstrument. Ich brülle einfach so durch die Gegend.

+++

Aber keine Angst, es gibt noch viele weitere Orte und Städte in Deutschland, in denen ihr eure Künste präsentieren könnt und zu den Wurzeln der Musik zurückkehrt. Je beliebter die Plätze sind, umso mehr werden sie eingeschränkt. Macht was draus und habt auch ein wenig Verständnis für den Ladenbesitzer, der nicht drei Stunden lang den denselben Song hören möchte.



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Welche Erfahrungen habt ihr beim Musizieren auf der Straße gemacht? Oder drumherum?

Wir freuen uns auf eure Kommentare! ✍

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Kommentare 27

  1. lichtenhahn walter sagt:
    Leider haben wir in Deutschland einen über regulierten Staat.Jedes Land jede Stadt hat Vorschriften für Strassenkuenstler und Musiker so auch für Drehorgel Spieler welche ich einfach nicht voll und ganz akzeptieren kann.Glaube viele Straßenkünstler würden Sozialleistungen meiden wenn man sie in Ruhe die Tätigkeit nachgehen könnten ohne die vielen Vorschriften zu beachten.Vielen ist doch bewusst das sie nicht stundenlang am selben Platz ihre Kunst oder Musik verrichten.
  2. Daniel sagt:
    Ich habe die Kommentare von allen gelesen und kann beide Seiten verstehen. Das Konzept in Dresden finde sehr gut. Hier giebt es eine App wo sich der Musiker anmelden muss. (seinen Namen und seine Adresse hinterlegen muß ) Wenn der Musiker (oder Künstler) Straßenmusik machen will muß er sich für einen bestimmten Platz und Zeit anmelden. Die Innenstadt hat bestimmte Bereiche wo Straßenmusik erlaubt ist. Auserhalb der Bereiche ist Straßenmusik verboten. Das klingt etwas kompliziert ist aber durch die App recht einfach zu handhaben Mann sieht in der App die Zohnen und ob sie für den Zeitraum frei sind. Und wenn sich jemand beschwert weis man wer zu der Zeit Straßenmusik gemacht hat.
  3. Amirata sagt:
    Als Ausländer student dass kein Erlaubnis zu Arbeiten habe, kann als Straßenmusiker Geld verdienen?
  4. Al sagt:
    Mich würde interessieren, wie man sich anmeldet, wenn man in Berlin mit seinem Leierkasten spielen will? Weiss jemand wie man das macht (Prenzlberg/ Pankow). Danke
  5. Gila sagt:
    Ich kann das auch nicht nachvollziehen, dass man grundsätzlich auch Mini-Verstärker verbietet, denn auch ich komme mit meiner Akustik Gitarre mit Nylon -Saiten und meiner Stimme nicht gegen den Umgebungslärm wie zum Beispiel am Rheinufer an. Dabei ist jeder Bläser per se lauter. Am Rheinufer in Köln verstehe ich diese Regeln erst recht nicht, denn es gibt keine Anwohner, nur Spaziergänger, Radler etc. und die Ausflugsschiffe, die teilweise mit lauter Musik die ganze Gegend beschallen. Regeln, die nur eine bestimmte Lautstärke zu lassen, würde ich eher verstehen. Das Ausüben von Musik wir immer mehr erschwert, die Kneipen haben Angst vor der GEMA und lassen es deshalb gewöhnlich nicht zu und die Ordnungsämter tun ihr Übriges in öffentlichen Bereichen.
  6. Karl sagt:
    Mir geht es wie meinem Vorredner. Mir vergeht die Lust. Ständig werden auf unserem Stadtplatz irgendwelche Buden aufgebaut, kleine Karussells für Kinder die mit Musik vor sich hinquäken (das stört mich nicht - nicht falsch verstehen), oder Demonstrationen irgendwelcher AfD-Faschisten und Corona-Leugner werden zelebriert. Jedoch für Straßenmusik wird in unserer Stadt am Tag eine Lizenz vergeben, die auch nur ohne Verstärker, was ich tatsächlich auch nicht nachvollziehen kann. Ich fingerpicke eine Furch mit Nylon-Saiten, die zwar zauberhaft klingt, jedoch nicht im Geringsten gegen die Lautstärke der Fußgängerzone ankommt. Wenn man also schon Regeln dafür braucht, warum nicht mit einer sinnvollen Lautstärkebegrenzung. Wenn jemand auf seine Western-Gitarre einschrammelt ist es vielleicht nicht nötig, diese zu verstärken, mir bleibt jedoch nichts anderes übrig als es gleich sein zu lassen. Und einen Kommentar an Greta kann ich mir nicht verkneifen: Glaubst du nicht, du wärst besser irgendwo in einem Dorf oder einer Waldhütte aufgehoben? Mein Verständnis für jemanden, der in Berlin lebt und die Stille sucht und nicht findet ist relativ überschaubar. Viele Grüße.
  7. Roland Engels sagt:
    Irgendwie vergeht uns als kleine Familienband jegliche Lust, überhaupt zu musizieren. Das geht bei den komplizierten Urheberrechtsregeln los und hört bei der Willkür der Behörden bei öffentlichen Auftritten, besonders in Fussgängerzonen, Parks oder Verkaufsstraßen auf. Bei unserer letzten öffentlichen Darbietung, welche angemeldet und genehmigt war, durften wir nach dem ersten Stück bereits wieder einpacken und gehen. Wir waren in einem Park auf einer uns zugewiesenen "Position" und spielten in Zimmerlautstärke. Eigene Komposition, eigenes Arrangement und waren Teil einer Gesamtveranstaltung. Aber (wohl eher gefaked) Anwohner aus mehreren Hundert Meter Entfernung hatten sich wohl scheinbar beschwert.
  8. RF sagt:
    In Berlin ist der Mauerpark der einzige Ort, wo man keine besondere Genehmigung braucht, dort dürfen auch die was darbieten, die Piano spielen oder eine leise Stimme haben oder deren Instrument Saxophon oder Trompete ist. Dort muss man nicht die Aktivboxen und Mikrofone zu Hause lassen und dann sich dort heiser singen. Einzige Beschränkungen sind das Zeitfenster, Montag bis Donnerstag 11 bis 19.30 - Freitag bis Sonntag und an Feiertagen eine Stunde länger, aber später zu musizieren würde wenig Sinn machen, da ja die Sonne dann untergeht und an den wenigsten Stellen Straßenlaternen sind. Dann darf man nicht überall im Park, muss die Musik in Richtung Stadion lenken und trotzdem nicht zu laut sein. Es ist ausdrücklich verboten, Stromgeneratoren zu benutzen. Bei dieser Formulierung ist unklar, ob Geräte, welche den Strom einer Autobatterie in 230 Volt Wechselstrom umwandeln, auch verboten sind. Am sichersten geht man, wenn man ausschließlich Equipment verwendet, welches sich mit Batterien, Akkus oder Powerbanks betreiben lässt. Zum Beispiel könnte man als Mischpult ein Zoom Livetrak L8 verwenden, als Lautsprecher die MAUI 5 go. Da aber das Zoom ein sehr hungriges Gerät ist, sollte man es nicht mit Batterien betreiben, die innerhalb sehr kurzer Zeit leer sind, sondern mit einer externen USB Powerbank, die locker 4 und mehr Stunden hält. Wenn es aber darum geht, eine Aktivbox zu verwenden, die nur einen einzigen Mikrofoneingang hat, aber dann doch zwei Mikrofone benutzen möchte, könnte der the t.mix MicroMix 1 helfen, mit dem machte ich gute Erfahrungen. Obwohl der Mauerpark kein öffentliches Straßenland ist, gucken Ordnungsamt und Polizei öfter mal nach dem Rechten und haben auch keine Scheu, eine Darbietung abzubrechen, wenn sie der Meinung sind, dass sie abgebrochen gehört.
  9. Michael R sagt:
    Wirklich, m.M.n. für Thomann einfach nur ein schlechter Artikel, weil viel zu kurz und schwammig. Verstehe, dass man keinen Roman schreiben kann & will, aber das hat mir nicht besonders weitergeholfen.
  10. Greta sagt:
    ..Als jemand, der mit schwerer chronischer Erkrankung darauf angewiesen ist, sich in den eigenen vier Wänden ausruhen zu können, um nicht noch sehr viel elender und kränker zu werden, sind die Strassenmusiker am Landwehrkanal in Berlin der blanke Horror. Täglich, oft stundenlang (Wasser übrigens verstärkt Schall und schluckt ihn nicht), gern ab Nachmittag bis zehn Uhr abends, die immer gleiche (miserabel gespielte) Mucke, Verstärker als Basisausrüstung, von Ortswechseln oder gar 20m Abstand zur nächsten Wohnreihe zu schweigen... – Obendrein gern noch so laut aufdrehen, dass man auf jeden Fall die nächsten übertönt. – Ignorieren, oder lieber gleich ganz vergessen, dass Schall sich nach oben hin noch verstärkt. – Bis 22h, so laut, dass es auch bei geshclossenen Schallschutzfenstern durchgeht. Und nichtmal von TV übertönt werden kann. (Von den Bässen abgesehen, die locker durch Wände wummern). Ganz besonders toll ist das dann ab 25-40 Grad Außentemperatur, wenn mensch wenigstens gern abends Luftzug geniessen würde, und sich - Verzeihung - von der Tageshitze erholen und, oh my god, zur Ruhe kommen, und runterschalten will... (Oder muss, s.o.). Als ich da hinzog, war nix los, deswegen bin ich da hingezogen.;) Weg aus B-Mitte. Hipster und Studis kamen zehn Jahre später, davor waren es ab und zu Teenies mit ihren Musikgeräten (heute hunderte pro Tag, getunt zum Bass im Rücksack, Tekkno sei dank). Und klar, Boote, bestens bestückt, auf dem Wasser, und stundenlang parken, um sich das Vier vom Kiosk zu zischen. Und nach 22Uhr, wenn die vermeintlich genialischencStrassenmusiker:innen ihre Grossbeschallung und Geld kassieren von Touris oder Gaststättennutzern (die meistens doch nur zahlen , um schnell Ruhe zu haben) auf Kosten der Gesundheit und Regeneration der Anwohner:innen „erledigt“ haben, dann kommt die Partyjugend, mit ihren Equipments, etwa bis Halbdrei nachts, solange es eben irgendwo Biernachschub gibt. Also ja, ich bin mittlerweile unendlich dankbar, für jede Rechtsprechung, die Strassenmusik auf öffentliche Plätze o h n e Wohnhäuser limitiert, und finde, wer sich den Ohren anderer so aufdrängen will, sollte wenigstens versuchen, die mitzudenken, die dem schutzlos über Stunden, Wochen, Monate (6-7/ Jahr) ausgeliefert sind. Egotrips, die man hören kann. Muss. .:....( - Sucht Euch bitte endlich Plätze, o h n e Wohnhäuser - !!! Die U bahn z.B. , da quält man Leute wenigstens nicht länger als 10 Minuten am Stück, bis zur nächsten U-Bahn, dann können die entkommen - - die Akkustik ist super, und manche Passanten können sich da dann tatsächlich an ein bisschen Musik erfreuen. New Yorker Niveau an Musikalität wird sie freilich nie erreichen... :/ (Deutschdröge rules hier, Möchtegernmusiker:innen... Grausig). – Und komme mir keine/r mit „zieh doch um“ - das geht leider nicht, und es wäre als Antwort auch ganz nah an den Faschos und ihrer Ideologie vom Stärkeren... passt auch gut zum Neoliberalismus - bloß nicht Rücksicht nehmen... (Laut is best - das war nur in den 70ern originell und avantgarde.;) Anno xx habe ich mal Rio Reiser kennengelernt, zufällig, drei Stunden im Zug unterhalten, Dem war, man glaubt es kaum, Ruhe sehr wichtig: auch darum das Refugium auf dem Land.;) Also bitte, kein Bashing (und tägliches Quälen) derer, die nunmal Ruhe brauchen, auch in der Stadt.... Lasst Euch lieber wirklich geeignete Orte einfallen und ganz ohne Verstärker, nicht länger als 30 Minuten an einem Ort, und nicht nach 20 Uhr; und mindestens 250m weiterziehen, nicht 30.;) Danke... (Touris kann man übrigens auch unterirdisch gut abzocken, zumal, wenn man doch spielen kann...)

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