Straßenmusik – was muss ich beachten? Vorschriften, Regeln und Co.

Fröhlicher Ritt auf dem Amtsschimmel: Ein Ausflug in die Vorschriften für Straßenmusiker in Deutschland.

Straßenmusik
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Mit eurer Darbietung auf der Straße könnt ihr Passanten zwar viel Freude bereiten, aber einfach auspacken und drauflos jammen? Vergesst es. Die Zeiten sind vorbei, das funktioniert – vielleicht noch in den Metropolen – so nicht mehr. Zunächst müsst ihr einige Vorschriften beachten. Und die sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Noch schlimmer: Manchmal sogar von einem Stadtteil zum anderen. Vor allem die Großstädte haben ihre speziellen Vorgaben … ⚠

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Rechtliche Grundlagen der Straßenmusik – ein bisschen Bürokratie muss sein?

Der grundlegende Unterschied zu den ehemals weniger reglementierten Zeiten ist, dass Straßenmusiker sich seit etwa fünf Jahren in zahlreichen Städten beim Ordnungsamt eine Genehmigung einholen müssen. Die beiden wichtigsten Gesetze sind das Lärmschutzgesetz und das Straßengesetz. Eine Sondergenehmigung nach dem Lärmschutzgesetz ist nicht nötig. Man darf nur eben nicht zu laut – in den allermeisten Fällen also nicht mit Verstärker oder Jericho-Trompeten – spielen. Der nächst bürokratische Punkt ist wichtiger: Stellt man etwas wie die Gitarre oder das Case auf dem „Straßenland“ ab, wozu auch die Fußgängerzone oder die U-Bahn-Station gehören, benötigt man dafür die besagte Genehmigung. Eine solche Sondergenehmigung kostet Geld. Ihr begebt euch also früh morgens in das Zimmer beim Ordnungsamt und zahlt erstmal, bevor überhaupt der erste Ton erklingen darf – und das täglich neu! Schauen wir auf ein paar Beispiele

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Straßenmusik in Hamburg

Seit Anfang 2017 hat der Bezirk Hamburg-Mitte seine hanseatischen Zügel für Straßenmusiker spürbar angezogen. In einigen Bereichen wie der Einkaufsmeile und in der angrenzenden Straße Lange Mühren dürfen Musiker nur noch mit einer Genehmigung vom Bezirksamt auftreten. Dafür verpflichten die Musiker sich, einige Vorschriften einzuhalten. Verstärker sind verboten, spätestens alle 30 Minuten müsst ihr weiterziehen. Und es dürfen keine lauten Blasinstrumente verwendet werden. Etwas schwammig ist dieser Passus: Ihr dürft euch zwar mit Geld honorieren lassen, die Passanten aber weder zum Spenden auffordern, noch aktiv Geld einsammeln. Mit dem Rathausmarkt, am Reesendamm und den Alsterarkaden gibt es übrigens sogar Bereiche, in denen ein Musikverbot herrscht.

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Vorschriften zur Straßenmusik in Berlin

Schon 2016 geisterte der Fall von Elen Wendt durch die Presse. Die damals 26-Jährige hatte am Alex einen Verstärker und das Gitarren-Case auf die Straße gestellt, mehrmals und natürlich ohne vorher eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen. Das Resultat, nachdem sie die immer wieder verhängten Ordnungsgelder nicht beglich: Sie sollte per richterlichem Beschluss 1.000 Euro Bußgeld zahlen. Aber Elen ist gut im Ignorieren und sieht das gemeinsam mit ihrem Anwalt irgendwie ganz anders.

Ach: In Berlin-Mitte darf man nicht länger als eine halbe Stunde am Platz bleiben und muss mindestens 20 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung einhalten.



Straßenmusik machen in München

Ehre und Fluch zugleich ist der Umgang mit Street-Musikern in der bayrischen Hauptstadt München. Hier muss man sogar ein spezielles Casting bestehen. War man erfolgreich, benötigt man noch eine Genehmigung. Die kostet 10 Euro und dabei werden in der Großstadt von diesen Lizenzen gerade mal 10 Stück täglich ausgegeben – fünf für den Vormittag, fünf für den Nachmittag, wodurch sich die Spielzeit halbiert. Aber immerhin, in München darf man eine Stunde am selben Platz bleiben. Und dann beginnt die Liste mit den Instrumenten, die „nicht genehmigungsfähig“ sind. Ohne Worte.

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Straßenmusik-Regeln in Köln

Die unbestrittene deutsche Hochburg der Straßenmusik ist Köln. Die Street-Music gehört hier zum Straßenbild wie in kaum einer anderen Stadt. Nach vielem Hin und Her hat die eigentlich weltoffene und tolerante Stadt Anfang 2018 den Straßenmusikern den Saft abgestellt. Amps sind im gesamten Stadtgebiet verboten. Genau definiert wird in der Kölner Stadtverordnung übrigens auch, dass Musik nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden darf. Also rechtzeitig anfangen; die zweite halbe Stunde naht bestimmt. Wer gegen diese – und weitere – Vorgaben verstößt, kann schon mal einen 35-Euro-Schein für das Bußgeld aus der Tasche holen.

 



Auf der Straße Musik machen in Darmstadt

Darmstadt hat im Jahr 2014 die Vorschriften für Straßenmusik geändert. Und zwar – Achtung festhalten (!) – in der „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Rechtsgrundlage ist § 8 der Präventionskonvention. Dort heißt es, dass Darbietungen in der Fußgängerzone nur mit Sondernutzungserlaubnis in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr gestattet sind. Ausgestellt wird die Erlaubnis jeweils für einen Tag. Und pro Tag gibt es davon maximal fünf Stück. Ach ja, das Ding kostet 5 Euro Bearbeitungsgebühr. Von der Webseite des Bürger- und Ordnungsamtes könnt ihr euch den Antrag als PDF runterladen. Spaß macht auch die Frage auf dem Formular: „Werden Musikinstrumente benutzt?“ Ja, was soll ich sagen? Nein, ich nutze kein Musikinstrument. Ich brülle einfach so durch die Gegend.

+++

Aber keine Angst, es gibt noch viele weitere Orte und Städte in Deutschland, in denen ihr eure Künste präsentieren könnt und zu den Wurzeln der Musik zurückkehrt. Je beliebter die Plätze sind, umso mehr werden sie eingeschränkt. Macht was draus und habt auch ein wenig Verständnis für den Ladenbesitzer, der nicht drei Stunden lang den denselben Song hören möchte.



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Weiterführende Artikel

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Welche Erfahrungen habt ihr beim Musizieren auf der Straße gemacht? Oder drumherum?

Wir freuen uns auf eure Kommentare! ✍

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Kommentare 26

  1. H.Stephan sagt:
    Das mit der App und bestimmten Plätzen die man nutzen kann ist eine hervorragende Idee. Man kann sich anmelden und kann gleichzeitig sehen , wo und wann man spielen kann. Wenn mal jemand zu laut war, hat man einen Ansprechspartner. Habe gerade gelesen, dass in Köln bespielsweise es sechs Plätze gibt, die ausgewiesen sind und , wo Lautstärkesensoren einen Pegel anzeigen. Ist die Lautstärke zu hoch leuchtet ein Lämpchen auf. Verstärker sind hier auch verboten. Hier hat wohl ein Austausch von Musikschaffenden , der Stadtverwaltung, Gastwirten, Arzpraxen, Kaufleuten etc.. statt gefunden. Das lässt etwas hoffen . Schade eben das mit den Verstärkern. Verstärkt heißt für mich nicht automatisch laut. Es kann auch kreativ und einfühlsam sein. Schön fände ich eine offene Bühne für Jedermann und zu bestimmten Zeiten , zentral und doch weit genug abgelegen wie den Tanzbrunnen in Köln. Man würde sich über eine App anmelden , spontan oder geplant und jeder andere könnte auch wissen ob und was dort etwas passiert. Ein kultureller Treffpukt, mit geringen finanziellen Mitteln gefördert mit einer sehr positiven Wirkung für die Stadt selbst. Gute Strassenmusik darf nicht sterben , das geht aber nur wenn sie belohnt wird. Wenn das passiert wird sie zum Geschenk.
  2. Stefan sagt:
    Danke für die Infos. Habe in Siegen mit TenorSax und Verstärker/ Playbacks gespielt. Ist mit Genehmigung noch erlaubt. Genehmigung kostet unfassbare 50 €uritos.Dafür ksnn man sich die Lizens zum t(f)löten für bis zu 10 definierte Tage ausstellen lassen. Alle 30 min muss der Ort gewechselt werden. Und zumAbschluss an alle Beamten und Gesetzesgestalter. Es ist eine Schande, wie das musizieren in der öffentlichkeit in D geregelt ist. Bei Stadtfesten allerdings sind alle von der Stadt organisierten Events mit Verstärkern ect auf einmsl o.k. Es gibt Länder wie Schottland eo man überhaupt keine Genehmigung braucht wenn m an sich sn bestimmte Regeln hält.
  3. Otto Pickl sagt:
    Tolle Infos, als Streckenmusikant bei Laufveranstaltungen mit Akkordeon müsste mein Veranstalter ja ordentlich GEMA bezahlen. StraßenMusik ist anders. Ich gehe ununterbrochen und nehme kein Geld. Akkordeon ist da praktischer als Gitarre. Wer kennt einen Oberkrainer Bariton für mich. Alles Gute Ihr lieben Tonkünstler. MfG Otto Pickl, Altdorf bei Nürnberg 🤗
  4. Dahlrockson sagt:
    Ja, Strassenmusiker haben keine Lobby, daher wurde dieser Bereich in den Zentren zu tode geregelt, weil, da kann sich dann wieder so eine Null in der Verwaltung profilieren und wenn sich ein, zwei intolerante Personen beschweren ist das genug Vorwand qua Amtsgewalt die Kultir abzuwürgen. Würde man das erbärmlich nennen wäre das eine unzulässige Beschönigung. All diese verlogenen Bekenntnisse von Lokalpolitikern zur Kultur, von der die meisten von ihnen Null Ahnung haben, das ist Deutschland, oben ducken unten treten. Also auf nach Youtube und weitermachen. Der Beitrag oben der Kollegen über die Sicherheitskräfte in Berlin zeigt doch wohin hier die Reise geht. Meine Verachtung dafür kann ich nicht in Worte fassen.

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