Teilnahmebedingungen des Sommerfest-Contests 2016 in Kooperation mit local heroes
1) Gewinnspiel
Dieser Bandcontest wird von Aktion Musik / local heroes e.V., Altperverstraße 23, 29410 Salzwedel und Thomann GmbH, Geschäftsführer: Hans Thomann, Hans-Thomann-Str. 1, 96138 Burgebrach, Deutschland, durchgeführt („Veranstalter“).
2) Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind auch Personen unter 18 Jahren. Diese benötigen aber einen Erziehungsberechtigten oder eine befugte Aufsichtsperson auf dem Thomann-Sommerfest 2016.
(2) Um am Contest teilzunehmen, bewerben sich Bands unter bewerbung@local-heroes.de. Hierfür sind eine vollständige Registrierung (inklusive Beschreibung, Song-/Videoauswahl, Pressebilder, Techrider etc.) im Bandpool bei local heroes (www.local-heroes.de) erforderlich.
(3) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Daten wird elektronisch protokolliert.
3) Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter von local heroes und der Thomann GmbH beteiligten Kooperationspartner sowie deren jeweilige Angehörige (z. B. Eltern, Geschwister, Ehepartner) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere durch den Einsatz unerlaubter Hilfsmittel und anderweitige Manipulationen, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Personen vom Contest auszuschließen. Gegebenenfalls können bei derartigen Verstößen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
4) Durchführung und Abwicklung
(1) Die Bewerbungsphase des Contests läuft vom 12.04. bis einschließlich 01.05.2016. Danach entscheidet eine Jury aus local-heroes- und Thomann-Mitarbeitern, welche Band als Sieger aus dem Contest hervorgeht und die Preise des Contests erhält.
Nach der Juryentscheidung wird etwa Anfang Mai 2016 die Siegerband des Contests benachrichtigt und auf dem t.blog und auf der Website von local heroes bekanntgegeben. Kann diese an dem besagten Termin des Sommerfests, den 12.06.2016, den Auftritt nicht wahrnehmen, rückt einer der verbleibenden und verfügbaren Bands nach.
Die Gewinner der Preise werden von den Veranstaltern des Contests per E-Mail benachrichtigt und können auf der Homepage www.local-heroes.de und www.thomann.de bekannt gegeben werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
(2) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Verleihung oder Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der Person der Gewinner / der Gewinnerband liegen, nicht erfolgen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gewinnerband die Annahme des Gewinns nicht bestätigt. In diesem Fall behalten sich die Veranstalter vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln.
5) Preis
(1) Der Preis des Bandcontests umfasst einen Auftritt beim Thomann-Sommerfest 2016 am 12.06.2016 in Treppendorf und ein Thomann-Gutschein in Höhe von 1.000 Euro.
(2) Ein Umtausch der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht an Dritte abgetreten werden.
6) Werbung
(1) Die Teilnehmer dieses Contests stimmen zu, dass durch eine Verbreitung über das Internet und andere Medien kein finanzieller oder sonstiger Anspruch gegenüber local heroes und Thomann entsteht. Außerdem erklären sich alle Teilnehmer des Wettbewerbs dazu bereit, dass local heroes und Thomann ihre Wettbewerbsbeiträge für Werbung und verkaufsfördernde Zwecke einsetzen darf, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Rundfunk- und Fernsehausstrahlung, Werbezwecke und öffentliche Aufführung.
(2) Die Gewinner dieses Wettbewerbs erklären sich damit einverstanden, dass ihre Namen (einschließlich etwaiger Künstlernamen) und gegebenenfalls Foto- und Filmaufnahmen für Werbezwecke, die sich auf diesen Wettbewerb beziehen, verwendet werden, einschließlich der Veröffentlichung in gedruckter Form und im Internet.
7) Datenschutz
(1) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Veranstalter alle zur Durchführung der Gewinnspiels erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichern. Die Veranstalter haben Dienstleistungen, die für die Durchführung und Abwicklung des Contests notwendig sind teilweise auf Dritte („Kooperationspartner“) übertragen. Die Daten der Teilnehmer werden von dem/den Kooperationspartner(n) zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert. Sämtliche Daten werden nach Beendigung und Abwicklung des Contests gelöscht.
(2) Mit der Teilnahme an diesem Contest erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Daten zu den genannten Zwecken durch Dritte verarbeitet, insbesondere vom Veranstalter an Dritte übermittelt werden.
(3) Die Teilnehmer können die zu der Verarbeitung ihrer Daten gegebene Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Fall kann es jedoch sein, dass die Veranstalter sie von der weiteren Teilnahme ausschließen müssen. Ferner haben sie bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft und Berichtigung.
(4) Die genannten Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg an:
Aktion Musik / local heroes e. V.
Altperverstraße 23
29410 Salzwedel
Thomann GmbH
z. Hd. des Datenschutzbeauftragten
Hans-Thomann-Str. 1
96138 Burgebrach
(5) Die Veranstalter verpflichten sich, die Privatsphäre der Teilnehmer zu schützen und versichern, die Daten im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Telemediengesetz sowie der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und EU Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 02/58/EG zu verarbeiten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung verwiesen.
8) Haftung
(1) local heroes und Thomann GmbH werden mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.
(2) local heroes und Thomann GmbH haften nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(3) local heroes und Thomann GmbH übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für etwaige Schäden, Verletzungen oder Krankheiten, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Reise und des Aufenthalts für den Hauptgewinn entstehen, die Gewinner treten die Reise und den Aufenthalt auf eigene Gefahr an.
9) Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss der Verweisungsvorschriften des internationalen Privatrechts.
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