Informationen zu CITES

CITES – auch bekannt als Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Wikipedia) – ist ein internationales Programm zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.

Aktuelle Entwicklung

Auf der 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (August 2019) wurden bestimmte Ausnahmen beschlossen, die für "fertige Musikinstrumente", "fertige Musikinstrumententeile" und "fertiges Musikinstrumentenzubehör" gelten, wenn sie aus Holz von Arten der Gattung Dalbergia spp. (Palisander/Rosewood) oder aus Holz der drei Bubinga-Arten Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana oder Guibourtia demeusei hergestellt wurden. Das bedeutet, dass die meisten unserer Instrumente zukünftig wieder ohne artenschutzrechtliche Genehmigungen (CITES-Nachweis) verkauft werden können. Lediglich die beiden Palisander Unterarten Dalbergia nigra und Dalbergia cochinchinensis behalten ihren Schutzstatus bei.

Die EU- Verordnung 2019/2117 zur Umsetzung der 18. CITES-COP-Listungsänderungen wurde veröffentlicht und ist am 14.12.2019 in Kraft getreten.

Bei aller Freude über die Lockerung der Bestimmungen für Musiker bleibt doch zu bedenken, dass die in CITES Anhang II geforderten Regularien nicht nur bürokratischen Aufwand darstellen – die genannten Hölzer sind, wenn auch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, dann zumindest gefährdet und sollten somit auch weiterhin geschützt werden. Bitte bedenken Sie das bei Ihrem nächsten Instrumentenkauf und wählen Sie mit Bedacht.

Unsere Abteilung für Qualitätssicherung kann Sie in allen Fragen zu Umwelt und Nachhaltigkeit beraten und informieren.

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