Teilnahmebedingungen Egg Hunt 2016

Hinweis: Die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel bzw. die Gewinnchance ist losgelöst und unabhängig von einer Warenbestellung bei der Thomann GmbH! Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf dem Thomann-Blog sowie der Thomann-Facebookseite und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

§ 1 Gewinnspiel

Der Veranstalter ist:

Thomann GmbH

Hans-Thomann-Str. 1

96138 Burgebrach

USt-IdNr.: DE257375233

Steuernummer (DE): 207/132/90050

Registergericht: Amtsgericht Bamberg

Registernummer: HRB 5862

Sitz der Gesellschaft: Burgebrach

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Hans Thomann

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige Personen. Pro Haushalt kann nur eine Person teilnehmen.

(2) Das Gewinnspiel findet auf dem deutschen, dem französischen, spanischen, englischen und niederländischen Thomann-Blog. Für alle Kanäle, auf dem das Gewinnspiel veranstaltet wird, gelten dieselben Teilnahmebedingungen.

(3) Um an diesem Gewinnspiel teilzunehmen, muss das Formular korrekt und vollständig in Bezug auf die persönlichen Daten und die Gewinnspielantworten ausgefüllt und dann versendet werden. Die Antworten bzw. die einzelnen Musikernamen müssen in der richtigen Reihenfolge – von links nach rechts – abgegeben werden. Mit dem Absenden des Formulars erklärt sich der Einzelne mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und nimmt an der Verlosung teil. Bis einschließlich Montag, den 28. März 2016 23:59:59 Uhr, läuft das Gewinnspiel. Der Zufallsgenerator wählt am 29. März unter allen Teilnehmern mit den (meisten) korrekten Antworten einen glücklichen Gewinner aus.

(4) Der Gewinner erhält als Preis eine zweitägige VIP-Reise nach Treppendorf für insgesamt zwei Personen zum Thomann-Sommerfest am 12. Juni 2016. Zwei Übernachtungen in der Weltkulturerbestadt Bamberg sind im Gewinn enthalten. Anreisetag ist Samstag, der 11. Juni 2016, an dem der Gewinner mit Begleitperson in Treppendorf eine Führung über den Thomann-Campus und abends eine Tour durch die Weltkulturerbestadt Bamberg erhält. Am 12. Juni 2016 erleben Gewinner und seine Begleitung das Thomann-Sommerfest backstage.

(5) Der Gewinnspielzeitraum erstreckt sich vom 25. bis einschließlich 28. März 2016.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der Thomann GmbH, der beteiligten Kooperationspartner sowie deren jeweilige Angehörige (z. B. Eltern, Geschwister, Ehepartner) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere durch den Einsatz unerlaubter Hilfsmittel und anderweitige Manipulationen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können bei derartigen Verstößen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Bei der fehlerhaften oder fehlenden Angabe von Daten im Blogkommentarfeld, insbesondere der E-Mailadresse, die eine Gewinnübergabe erschweren bzw. nicht möglich machen, behält sich der Veranstalter vor, den Absender des Kommentars vom Gewinnspiel auszuschließen. Der Eingang der Daten wird elektronisch protokolliert.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Nach der oben aufgeführten korrekten Teilnahme wählt der Zufallsgenerator unter allen eingesandten Formularen, welche die korrekte Antwort enthalten, den glücklichen Gewinner dieses Osterspecials aus. Ob die Teilnehmer den Gewinn eingeheimst haben, erfahren sie am Dienstag, den 29. März 2016: Der Veranstalter benachrichtigt den Gewinner per E-Mail, welche im Blogformular angegeben wurde. Wer keine Nachricht von Thomann erhält, der hat nicht gewonnen. Der Gewinner wird im Blogbeitrag des entsprechenden Gewinnspiels Angabe des Vor- und Nachnamens (sowie des Wohnortes) veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Der Gewinner wird dem Veranstalter nach Erhalt der E-Mail innerhalb einer Frist von 72 Stunden bestätigen, dass er den Gewinn annimmt und die für die Übermittlung des Gewinns erforderlichen Informationen mitteilen.

(2) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Verleihung oder Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht erfolgen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Gewinner die Annahme des Gewinns nicht fristgerecht bestätigt. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, per Los einen neuen Gewinner zu ermitteln.

(3) Reisetermine und Zeiten im Hinblick auf die Preise dieses Wettbewerbs werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Thomann und den Gewinnern dieses Wettbewerbs vereinbart. Thomann übernimmt die Reisekosten, mit der Bedingung, dass die Reise nach Absprache mit Thomann organisiert und gebucht wird.

(4) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Es können Abweichungen hinsichtlich des Modells, Farbe o. ä. bestehen.

(5) Die Sachpreise werden vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.

Die Lieferung erfolgt frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren.

(6) Die im Rahmen dieses Wettbewerbs angebotenen Preise sind exklusiv für die Wettbewerbsteilnehmer.

Die im Rahmen dieses Wettbewerbs angebotenen Preise sind exklusiv für die Wettbewerbsteilnehmer. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

(7) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht an Dritte abgetreten werden.

§ 5 Datenschutz

(1) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass der Veranstalter alle zur Durchführung der Gewinnspiels erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert. Der Veranstalter hat Dienstleistungen, die für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels notwendig sind teilweise auf Dritte („Kooperationspartner“) übertragen. Die Daten der Teilnehmer werden von dem/den Kooperationspartner(n) zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert. Sämtliche Daten werden nach Beendigung und Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht.

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Daten zu den genannten Zwecken durch Dritte verarbeitet, insbesondere vom Veranstalter an Dritte übermittelt werden. Die Teilnehmer können die zu der Verarbeitung ihrer Daten gegebene Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Fall kann es jedoch sein, dass der Veranstalter sie von der weiteren Teilnahme ausschließen muss. Ferner haben sie bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft und Berichtigung.

Die genannten Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg an:

Thomann GmbH

zu Hd. des Datenschutzbeauftragten

Hans-Thomann-Str. 1

96138 Burgebrach

oder durch elektronische Post an: [social@thomann.de]

2) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmer zu schützen und versichert, die Daten im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Telemediengesetz sowie der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und EU Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 02/58/EG zu verarbeiten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung unter http://www.thomann.de/de/tho_privacypolicy.html verwiesen.

§ 6 Haftung

(1) Die Thomann GmbH wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.

(2) Die Thomann GmbH haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(3) Thomann übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für etwaige Schäden, Verletzungen oder Krankheiten, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Reise für den Hauptgewinn entstehen, die Gewinner treten die Reise auf eigene Gefahr an.

§ 7 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss der Verweisungsvorschriften des internationalen Privatrechts.

 

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