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Wie funktioniert die Zollabwicklung für Kunden aus Drittlandsgebieten?

Drittländer sind alle Länder, die NICHT in der EU sind. 
 
In der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern (griechischer Teil). Für einige Gebiete, die politisch der EU angehören, gibt es steuer- und zollrechtlich gesonderte Regelungen (z. B. Kanarische Insel, Kanalinseln) 
 
Versand in Drittländer 
 
Für Lieferungen in Drittländer (Nicht-EU-Länder) berechnen wir Nettopreise. Zusätzlich zur Rechnung werden der Sendung alle erforderlichen Exportzollpapiere beigelegt. Der Zoll im Empfängerland berechnet die entsprechenden Importabgaben (Zölle, Steuern etc.). 
 
Ladenabholung von Privatkunden aus Drittländern: 
 
Ladenkunden im nichtkommerziellen Reiseverkehr, die aus Drittländern kommen, um ihre Ware persönlich abzuholen, bekommen grundsätzlich Bruttorechnungen (Nettopreis zzgl. der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19%). 
 
Wir können Ihnen die MwSt. rückerstatten, wenn Sie nachweislich im Drittlandsgebiet (Pass, Ausweis) wohnen und uns ausreichende Exportnachweise vorliegen. Hierfür kann unser Verkäufer nach Passvorlage eine sogenannte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (Kassenbeleg) ausstellen, welche mit den entsprechenden Vermerken und Stempeln der Ausgangszolle an uns zurückgesendet werden muss. Nach Prüfung kann Ihnen die deutsche MwSt. rückerstattet werden. 
 
Bitte beachten Sie auch, daß die bei uns gekaufte Ware innerhalb von 3 Monaten nachweislich (Datum d. Zollstempel) ausgeführt werden muss, um die deutsche MwSt. zurückzubekommen. 
 
Ladenabholung von kommerziellen Kunden aus Drittländern: 
 
Ab einem Rechnungsbetrag von 1000,00 Euro (eine oder mehrere Rechnungen) muss der Abholer beim Zollamt Bamberg die benötigten Ausfuhrbegleitdokumente einholen, die er dann bei der EU-Ausgangszollstelle vorlegen muss. Bitte planen Sie die behördlichen Wege bereits vor der Abholung der Ware ein. Außerhalb der Geschäftszeiten der Zollstelle ist eine Abwicklung leider nicht möglich. 
 
Adresse Zollamt Bamberg: 
 
Zollamt Bamberg 
Ludwigstr. 28 
96052 Bamberg  
Kennnummer: DE008601 
 
Öffnungszeiten Zollamt Bamberg: 
 
Mo: 07:30 - 16:30 Uhr 
Di: 07:30 - 16:30 Uhr 
Mi: 07:30 - 17:00 Uhr 
Do: 07:30 - 16:30 Uhr 
Fr: 07:30 - 14:30 Uhr

 

 
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