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Sandro W. am 28.12.2012


Online-Ratgeber Funkmikrofone
Informationen zu Frequenzzuteilungen

 

Da die Übertragung des Signals per Funk erfolgt, ist die Nutzung drahtloser Mikrofone und Mikrofonanlagen wie bereits zuvor angesprochen, durch die Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) gesetzlich geregelt. Um einen möglichst störungsfreien Betrieb mit anderen Funkdiensten (Fernsehen/Radio/Mobilfunk etc.) gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber allen Diensten bestimmte Frequenzen und Sendeleistungen zugeordnet. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, die genau diese Frequenzbereiche betreffen, hier noch ein paar zusätzliche Informationen:


1. Bisherige Situation:

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone

Die Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde) gibt für den professionellen und semiprofessionellen Anwender eine Allgemeinzuteilung der Fernsehkanäle 61 - 63 und 67 - 69 für die Übertragung von drahtlosen Mikrofonsystemen und InEar-Monitoring frei. Das entspricht den Frequenzbereichen 790 - 814MHz und 838 - 862MHz.

Das Gesetz, nachzulesen im § 55 des Telekommunikationsgesetzes, trat am 01. Januar 2006 in Kraft und wurde befristet bis zum 31.12.2015.


2. Aktuelle Situation:

Durch die verstärkte Verbreitung des Digitalfernsehens DVB-T (Digital Video Broadcasting Terrestrial) sind einige Frequenzbereiche durch den Wegfall der analogen Fernsehfrequenzen frei geworden, die nun das Bundesministerium für Wirtschaft als „digitale Dividende“ für kabelloses Breitbandinternet vorsieht. Hintergrund sind ca. 800 sogenannte „weiße Flecken“ in Deutschland, die bis heute noch nicht mit DSL (Internet) versorgt werden können. Diese Gebiete sollen nun über ein digitales Breitbandnetz an die "Daten-Autobahn" angeschlossen werden, um auch in diesen Gegenden ein wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat beschlossen die "digitale Dividende" zu vergeben, d.h. der Frequenzbereich 790 – 862MHz wurde im Mai 2010 an Mobilfunkunternehmer verkauft.


3. Was bedeutet das für die Verwendung von Drahtlossystemen?

Bis zum 31.12.2015 dürfen Drahtlosanlagen im Bereich 790 – 862MHz weiterhin uneingeschränkt verkauft und betrieben werden. Dieser Bereich wird auch bis zu diesem Datum anmelde- und gebührenfrei bleiben. Der ISM-Bereich 863 – 865MHz ist von all dem nicht betroffen, und darf auch nach dem 31.12.2015 uneingeschränkt verwendet werden.

Jedoch kann es vorkommen, dass es durch den Ausbau des Drahtlos-Internets zu Störungen bis hin zum Ausfall der Drahtlossysteme kommen kann.


4. Wie wird es mit den Drahtlossystemen weitergehen?

Welche Frequenzen sind betroffen?

Der Bereich 790 – 822MHz und 833 - 862MHz ist in Zukunft für mobile Internetzugänge (drahtloses DSL) vorgesehen. Dafür wird derzeit an "LTE", einer Nachfolgegeneration des Mobilfunkstandards UMTS gearbeitet (LTE = Long Term Evolution).

Das LTE-Netz wird ab 2010 in ländlichen Gebieten schrittweise und nach 2016 flächendeckend im gesamten Bundesgebiet ausgebaut. In den Regionen, in denen LTE aktiv ist, ist der Betrieb von drahtlosen Mikrofonen nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Stichtag 31.12.2015

Bis zum 31.12.2015 ist ein anmeldefreier Betrieb von Funkmikrofonen in den Bereichen 790 - 814MHz und 838 – 865MHz wie bisher möglich. In ländlichen Gebieten können diese Bereiche jedoch gestört sein, je nachdem wie weit der Ausbau von LTE fortgeschritten ist.

Ab 2016 können Frequenzen im Bereich 790 – 822MHz und 833 - 862MHz weiterhin per Einzelzuteilung beantragt und benutzt werden, natürlich in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Frequenzen. Diese Einzelzuteilung ist kostenpflichtig. Anmeldung und Kosten entnehmen Sie dem nachfolgenden Beispiel einer Einzelzuteilung. (siehe unten)


Auf welche Frequenzen kann man in Zukunft ausweichen und fallen dabei Kosten an?

Die Duplex-Lücke

Die Duplex-Lücke ist der Bereich zwischen dem LTE Up- und Downloadbereich. Dieser bleibt frei, um mögliche Frequenzstörungen bzw. Überschneidungen zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur hat nun im Februar auch diesen Bereich für die Nutzung von Funkmikrofonen freigeben. Nachzulesen auf der Seite von der Bundesnetzagentur unter der Verfügung Vfg. 9 / 2011.

Die Verwendung von Funkmikrofonen ist freigegeben bis zu einer Sendeleistung von 50mW, und wird kostenlos und anmeldefrei nutzbar sein bis zum 31.12.2021.

Der Frequenzbereich 1785 – 1805MHz

Neu hinzugekommen für die Nutzung von Funkmikrofonen (ländlicher Mobilfunk) ist der GHz Bereich 1,785 – 1,805GHz. Auch dieser Bereich bleibt anmelde- und gebührenfrei und wurde begrenzt bis zum 31.12.2021. Nachzulesen unter der Vfg. 10 / 2011.

Was passiert mit dem europaweit harmonisierten Frequenzbereich 863 – 865MHz?

Hier ändert sich nichts. Auch nach 2016 kann dieser Bereich anmeldefrei genutzt werden. Dieser Bereich ist besonders empfehlenswert für Anwender die nur wenige Funksysteme betreiben wollen.

Der Frequenzbereich 710 – 790MHz

Ab sofort können Funkmikrofone im Bereich 710 – 790MHz betrieben werden, allerdings nur nach Anmeldung. Die Anmeldung kostet einmalig 130,- €, egal wie viele Funksysteme beantragt werden. Zusätzlich wird pro Sender eine Jahresgebühr von ca. 10,- € erhoben. DVB-T vor Ort muss berücksichtigt werden.

Beispiel Kosten Einzelzuteilung: Kauf von zwei Funkmikrofonen im Frequenzbereich 710 – 726MHz.

Kosten: Anmeldung 130,- €
Jahresgebühr für zwei Sender ca. 20,- €
Gesamt ca. 150,- €

Bei Anschaffung und Anmeldung weiterer Funksysteme im gleichen Jahr wird die Hälfte der Anmeldekosten erhoben, d.h. 65,- €


Der Frequenzbereich 2,4 GHz

Weltweit anmelde- und gebührenfrei ist der 2,4 GHz Bereich. Einige Anbieter bieten inzwischen Funksysteme im 2,4 GHz Bereich an. Durch die digitale Funkübertragung kann eine sehr hohe Audioqualität erreicht werden da keine Kombander notwendig sind. Da sich aber die Funkanlagen den Bereich mit W-Lan teilen, kann es zu Aussetzern bis zum kompletten Ausfall von W-Lan kommen. Die Reichweite ist geringer als bei herkömmlichen UHF Systemen.


Wo melde ich an?

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur. Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung erhält man von der Bundesnetzagentur eine schriftliche Bestätigung. Die Jahresgebühren für die folgenden Nutzungsjahre werden ebenfalls von der Bundesnetzagentur erhoben.


Was mache ich wenn ich im Laufe des Jahres zeitversetzt mehrere Funksysteme kaufe?

Wenn Sie innerhalb eines Jahres weitere Funksysteme kaufen, können Sie einen Änderungsantrag ihrer bestehenden Anmeldung bei der Bundesnetzagentur stellen. Dieser Änderungsantrag kostet die Hälfte der normalen Anmeldegebühr.


Gibt es die Möglichkeit von befristeten Einzelzuteilungen für Tourneen in anderen Frequenzbereichen?

Für Tourneen ist es möglich, eine befristete Einzelzuteilung zu beantragen. Zugeteilt werden Frequenzen nach Bedarf im Bereich 470 – 865MHz, allerdings nur die, die an den jeweiligen Orten verfügbar sind.

Nach Ende der Tour erlischt die Zuteilung. Kosten: Einmalig 130,- € für den Antrag, plus die anteilige Jahresgebühr von ca. 10,- € pro Sender.


Wie verhält sich die Situation bei Festinstallationen?

Für Festinstallation sind Frequenzen im Bereich von 470 – 865MHz nach Absprache mit der Bundesnetzagentur nutzbar. Bevorzugt werden aber Frequenzen zwischen 470 – 710MHz vergeben. Anmeldung und Kosten für diese Einzelzuteilung wie im obigen Beispiel beschrieben.


Gemeinnützige Einrichtungen

Gemeinnützige Einrichtungen wie Schulen, Theater, Gemeindezentren..., sind von den Gebühren und Beiträgen nach § 8 VwKostG und § 2 FSBeitrV befreit! Ein entsprechender Fragebogen muss ggf. ausgefüllt werden.


Anwender/Nutzergruppen:

Die unterschiedlichen Anwender von drahtlosen Mikrofonanlagen werden in Nutzergruppen eingeteilt. Diese Nutzergruppen sind nur gültig in den Frequenzbereichen 470 – 790MHz, 823 – 832MHz, 863 - 865MHz und 1785 – 1805MHz.

a & bÖffentlich, rechtliche und private Rundfunkanstalten
cPA-Rental Firmen
dMusikgruppen, Discotheken
eTheater, Stadthallen etc.

Zu den jeweiligen Nutzergruppen gehören bestimmte Frequenzbereiche (TV-Kanäle) bzw. aus diesenBereichen wiederum nur bestimmte Frequenzen (Subkanäle).

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Frequenzen innerhalb einer Nutzergruppe finden Sie hier in der Linkliste.

  • http://www.shure.de
  • http://www.apwpt.org
  • http://www.sennheiser.de
  • http://bundesnetzagentur.de

 

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